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von HARALD KETTERER

Obwohl durch die Haager Landgerichtsordnung von 1907 Angriffe auf unbefestigte Orte und Städte geächtet waren, wurden bald nach Kriegsbeginn 1914 auch unverteidigte Städte aus der Luft angegriffen. Aufgrund der räumlichen
Nähe zur Westfront wurden auf deutscher Seite vor allem die südwestdeutschen Großstädte Mannheim, Karlsruhe und Freiburg Opfer von französischen und britischen Luftangriffen.

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